Auktionshaus Hans-Ortwin Tolmien GmbH
Versteigerungsbedingungen
Für Saalauktionen bzw. den Bereich "AUKTION" dieser Website.
- Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird vom Auktionshaus Hans-Ortwin Tolmien GmbH im Namen und für Rechnung der Einlieferer durchgeführt.
- Sämtliche zur Versteigerung gelangende Gegenstände können mindestens 2 Stunden vor Auktionsbeginn in 27637 Nordholz besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Beschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB. Für Katalogbeschreibungen und dazugehörige schriftliche Erklärungen sowie mündliche Angaben kann deshalb nicht gehaftet werden. (Spätere Beanstandungen gleich welcher Art müssen unberücksichtigt bleiben.)
- Schriftliche Aufträge werden angenommen und sorgfältig bearbeitet, jedoch ohne Gewähr. Diese müssen bis zum Beginn der Versteigerung beim Versteigerer vorliegen. Die Gebote müssen eindeutig sein, im Zweifelsfall ist die Angabe der Versteigerungsnummer des Gegenstandes verbindlich. Schriftliche Gebote sind Höchstgebote. Es kann also auch zu einem niedrigeren Preis zugeschlagen werden. Bei Erwerb durch schriftlichen Auftrag ist der gesamte Kaufpreis sofort nach Rechnungserhalt bzw. bei Abholung fällig. Die Abholung muss gegebenenfalls innerhalb 10 Tagen erfolgen.
- Gesteigert wir in der Regel um 10 %. Der Zuschlag erfolgt nach Auktionsende an den Meistbietenden. Wird das Limit nicht erreicht und unter Vorbehalt zugeschlagen, so bleibt der Bieter für 3 Wochen an sein Gebot gebunden.
- Der Zuschlag wird erteilt, wenn zum Ende der Auktion kein höheres Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und kein Mehrangebot erfolgt, entscheidet das Los über den Zuschlag. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist. oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstV).
- Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum jedoch erst bei voller Bezahlung.
- Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 15 % erhoben, zuzüglich der auf das Aufgeld entfallenden MwSt von 16 % (insgesamt 17,4 % auf den Zusachlagpreis). Die MwSt wird nur auf die Provision und damit auf die Inlandsleistung erhoben; sie ist für ausländische Bieter nicht erstattungsfähig. Den Zuschlagpreis, Aufgeld und Mehrwertsteuer hat der Ersteher sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar an den Versteigerer zu zahlen bzw. zu überweisen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1 % je angefangenem Monat berechnet. Bei Zahlung in ausländischer Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Erfolgt die Zahlung nicht oder wird die Annahme verweigert, so kann der Gegenstand auf Kosten des Käufers noch einmal versteigert werden. Der Käufer haftet für den Ausfall; auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. Von seiner Abnahme- und Zahlungsverpflichtung ist er jedoch erst dann befreit, wenn der Gegenstand neu verkauft und bezahlt ist. Während der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen einer besonderen Nachprüfung und evtl. Berichtigung. Irrtum vorbehalten.
- Soweit die Versteigerung von Werken der bildenden Kunst folgerechtspflichtig im Sinne von § 26 Urheberrechtsgesetz ist oder wird, stellt der Auftraggeber und Ersteigerer den Versteigerer bereits jetzt von allen Ansprüchen des Urhebers bzw. Dritter frei. Auftraggeber und Ersteigerer haften dem Versteigerer für die von diesem zu zahlenden Folgerechtsbeträge gesamtschuldnerisch.
- Bezüglich Objekten des III. Reiches gilt, sofern Interessenten sich nicht gegenteilig äußern, als fest zugesichert, dass der Katalog und die darin angebotenen bzw. abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des III. Reiches nur zu Zwecken staatsbürgerlicher Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Forschung in Kunst und Wissenschaft oder der Geschichte und des Zeitgeschehens erworben werden (§§ 86 und 86a StGB). Das Auktionshaus Hans-Ortwin Tolmien GmbH sowie die Einlieferer bieten derartige Objekte nur unter diesen Voraussetzungen an und geben sie auch nur hierunter ab.
- Nach Abschluss der Versteigerung wird dem Ersteigerer einer Sache die Möglichkeit gegeben, nach Abgabe der Auktionsnummer den Namen und die Anschrift des Auftraggebers zu erfahren. Der Auftraggeber hat ebenfalls das Recht, nach Abgabe der Auktionsnummer den Namen und die Anschrift des Ersteigerers zu erfahren. Bei den mit einem "Z" gekennzeichneten Gegenständen handelt es sich um Eigenware des Versteigerers.
- Alle Ansprüche und Rechte seiner Auftraggeber kann der Versteigerer im Namen der Auftraggeber geltend machen. Erfüllungsort ist der Sitz des Gewerbebetriebes des Versteigerers.
- Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich bestätigt werden.
- Jeder Handel und Weiterverkauf von ersteigerten Gegenständen ist im Versteigerungsraum nicht gestattet.
- Während der Versteigerung ist der Abtransport von ersteigerten Gegenständen nur in dringenden Ausnahmefällen nach vorher eingeholter Genehmigung des Versteigerers zulässig.
- Jeder Käufer erhält nach erfolgtem Zuschlag eine schriftliche Bestätigung, welche die Bezeichnung, die Auktionsnummer und den Preis einschließlich des Aufgeldes und der Mehrwertsteuer trägt. Die Aushändigung/Auslieferung der Gegenstände erfolgt nach geleisteter Bezahlung gegen Vorlage des Zahlungsbeleges. Holt der Käufer die von ihm ersteigerten Gegenstände nicht sofort nach Schluss der Versteigerung ab, so erfolgt die Aufbewahrung ohne jegliche Haftung für Verlust oder Beschädigung. Versteigerte oder verkaufte Artikel werden maximal 7 Tage kostenfrei aufbewahrt, danach wird dem Käufer eine Lagergebühr berechnet.
- Der Aufenthalt im Versteigerungsraum sowie allen Nebenräumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Sach- und Personenschäden jeglicher Art haftet der Versteigerer nicht. Jeder Besucher haftet - insbesondere bei Beschädigung - auch ohne eigenes Verschulden, für jeden von ihm verursachten Schaden.
- Gerichtsstand ist Langen, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.
- Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
- Durch Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages bzw. Anlegen eines Benutzerkontos auf auktionen.com oder Erhalt einer Auktionsnummer für eine Saalauktion erkennt der Käufer die vorstehenden Bedingungen an.
Versteigerungsbedingungen
Für den freihändigen Verkauf bzw. den Bereich "VERKAUF" dieser Website.
- Der freihändige Verkauf erfolgt freiwillig. Er wird vom Auktionshaus Hans-Ortwin Tolmien GmbH im Namen und für Rechnung der Einlieferer durchgeführt.
- Sämtliche Gegenstände im freihändigen Verkauf können in 27637 Nordholz besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand freihändig verkauft, in dem sie sich befinden, ohne Gewähr und Haftung für offene oder versteckte Mängel. Die nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommenen Beschreibungen sind keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne der §§ 459 ff. BGB. Für Katalogbeschreibungen und dazugehörige schriftliche Erklärungen sowie mündliche Angaben kann deshalb nicht gehaftet werden. (Spätere Beanstandungen gleich welcher Art müssen unberücksichtigt bleiben.)
- Schriftliche Aufträge werden angenommen und sorgfältig bearbeitet, jedoch ohne Gewähr. Diese müssen bis zum Beginn der Versteigerung beim Versteigerer vorliegen. Die Gebote müssen eindeutig sein, im Zweifelsfall ist die Angabe der Versteigerungsnummer des Gegenstandes verbindlich. Schriftliche Gebote sind Höchstgebote. Es kann also auch zu einem niedrigeren Preis zugeschlagen werden. Bei Erwerb durch schriftlichen Auftrag ist der gesamte Kaufpreis sofort nach Rechnungserhalt bzw. bei Abholung fällig. Die Abholung muss gegebenenfalls innerhalb 10 Tagen erfolgen.
- Im freihändigen Verkauf werden Gegenstände dem ersten Bieter zum Limitpreis zugeschlagen. Wird das Limit nicht erreicht und unter Vorbehalt zugeschlagen, so bleibt der Bieter für 3 Wochen an sein Gebot gebunden.
- Der Zuschlag wird erteilt, sobald von einem Bieter ein Gebot abgegeben wird. Der Versteigerer kann sich den Zuschlag vorbehalten oder verweigern, wenn ein besonderer Grund vorliegt. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben, entscheidet das Los über den Zuschlag. Der Versteigerer ist befugt, den erteilten Zuschlag zurückzunehmen und die Sache erneut anzubieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen und dies vom Bieter sofort beanstandet worden ist. oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen (§ 2 Ziffer 4 VerstV).
- Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Ersteher über, das Eigentum jedoch erst bei voller Bezahlung.
- Auf den Limitpreis wird ein Aufgeld von 15 % erhoben, zuzüglich der auf das Aufgeld entfallenden MwSt von 16 % (insgesamt 17,4 % auf den Zusachlagpreis). Die MwSt wird nur auf die Provision und damit auf die Inlandsleistung erhoben; sie ist für ausländische Bieter nicht erstattungsfähig. Den Limitpreis, Aufgeld und Mehrwertsteuer hat der Ersteher sofort nach erfolgtem Zuschlag in bar an den Versteigerer zu zahlen bzw. zu überweisen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen von 1 % je angefangenem Monat berechnet. Bei Zahlung in ausländischer Währung gehen ein etwaiger Kursverlust und Einlösungsspesen zu Lasten des Ersteigerers. Erfolgt die Zahlung nicht oder wird die Annahme verweigert, so kann der Gegenstand auf Kosten des Käufers noch einmal freihändig verkauft oder versteigert werden. Der Käufer haftet für den Ausfall; auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. Von seiner Abnahme- und Zahlungsverpflichtung ist er jedoch erst dann befreit, wenn der Gegenstand neu verkauft und bezahlt ist. Während einer Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen einer besonderen Nachprüfung und evtl. Berichtigung. Irrtum vorbehalten.
- Soweit der freihändige Verkauf von Werken der bildenden Kunst folgerechtspflichtig im Sinne von § 26 Urheberrechtsgesetz ist oder wird, stellt der Auftraggeber und Ersteigerer den Versteigerer bereits jetzt von allen Ansprüchen des Urhebers bzw. Dritter frei. Auftraggeber und Ersteigerer haften dem Versteigerer für die von diesem zu zahlenden Folgerechtsbeträge gesamtschuldnerisch.
- Bezüglich Objekten des III. Reiches gilt, sofern Interessenten sich nicht gegenteilig äußern, als fest zugesichert, dass der Katalog und die darin angebotenen bzw. abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des III. Reiches nur zu Zwecken staatsbürgerlicher Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Forschung in Kunst und Wissenschaft oder der Geschichte und des Zeitgeschehens erworben werden (§§ 86 und 86a StGB). Das Auktionshaus Hans-Ortwin Tolmien GmbH sowie die Einlieferer bieten derartige Objekte nur unter diesen Voraussetzungen an und geben sie auch nur hierunter ab.
- Dem Ersteigerer einer Sache wird die Möglichkeit gegeben, nach Abgabe der Auktionsnummer den Namen und die Anschrift des Auftraggebers zu erfahren. Der Auftraggeber hat ebenfalls das Recht, nach Abgabe der Auktionsnummer den Namen und die Anschrift des Ersteigerers zu erfahren. Bei den mit einem "Z" gekennzeichneten Gegenständen handelt es sich um Eigenware des Versteigerers.
- Alle Ansprüche und Rechte seiner Auftraggeber kann der Versteigerer im Namen der Auftraggeber geltend machen. Erfüllungsort ist der Sitz des Gewerbebetriebes des Versteigerers.
- Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Versteigerer schriftlich bestätigt werden.
- Jeder Handel und Weiterverkauf von ersteigerten Gegenständen ist im Versteigerungsraum nicht gestattet.
- Während einer Versteigerung ist der Abtransport von ersteigerten Gegenständen nur in dringenden Ausnahmefällen nach vorher eingeholter Genehmigung des Versteigerers zulässig.
- Jeder Käufer erhält nach erfolgtem Zuschlag eine schriftliche Bestätigung, welche die Bezeichnung, die Auktionsnummer und den Preis einschließlich des Aufgeldes und der Mehrwertsteuer trägt. Die Aushändigung/Auslieferung der Gegenstände erfolgt nach geleisteter Bezahlung gegen Vorlage des Zahlungsbeleges. Holt der Käufer die von ihm ersteigerten Gegenstände nicht sofort nach Schluss der Versteigerung ab, so erfolgt die Aufbewahrung ohne jegliche Haftung für Verlust oder Beschädigung. Versteigerte oder verkaufte Artikel werden maximal 7 Tage kostenfrei aufbewahrt, danach wird dem Käufer eine Lagergebühr berechnet.
- Der Aufenthalt im Versteigerungsraum sowie allen Nebenräumen geschieht auf eigene Gefahr. Für Sach- und Personenschäden jeglicher Art haftet der Versteigerer nicht. Jeder Besucher haftet - insbesondere bei Beschädigung - auch ohne eigenes Verschulden, für jeden von ihm verursachten Schaden.
- Gerichtsstand ist Langen, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht unter Ausschluss des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.
- Sollte eine der Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt.
- Durch Abgabe eines Gebotes oder Erteilung eines schriftlichen Auftrages bzw. Anlegen eines Benutzerkontos auf auktionen.com oder Erhalt einer Auktionsnummer für eine Saalauktion erkennt der Käufer die vorstehenden Bedingungen an.
AUKTIONSHAUS HANS-ORTWIN TOLMIEN GmbH
KNILL 71, 27637 NORDHOLZ
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